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Geschichte und Geschichten


[Stand Juni 2003]
01.  Die Geschichte um die Geldspende für das Kloster Zuckau
02.  Die Geschichte vom Bau der Schutzmauer um die Burg Kischau
03.  Von der drohenden Exkommunizierung
04.  Warum muß Paul von Klincz nach Konstanz fliehen ?
05.  Die Adligen der Vogtei Dirschau treten wieder aus dem "Preußischen Bund gegen Gewalt" aus
06.  Die Geschichte vom nächtlichen Überfall auf das Landgut Suzemin bei Rautenberg
07.  Die Geschichte um die Absetzung des Abtes Christoph Klinski
08.  Die Geschichte vom Streit um Kl. Böhlkau im Domänen-Amtsbezirk Carthaus 1785 bis 1812

1. Die Geschichte um die Geldspende für das Kloster Zuckau

Die Nachricht über Marcus von Maior Glincza, Ritter, aus dem Jahr 1357 lautete, aus dem Lateinischen übersetzt folgendermaßen:

"Abt Wilhelm des Prämonstratenserklosters St. Vincent bei Breslau bestätigt dem Probst Johannes von Waczinrode im Tochterkloster Zuckau, man habe mit seiner Billi­gung den Brüdern in Zuckau einen jährlich an Martini fälligen Zins von einer mark auf der Mühle Ramehow sowie zehn mark des 'Marcus de majori Glincza, miles' für die er zu seiner und seiner Vorfahren Seelenheil eine wöchentliche Messe, jährlich wiederholt, am Heilig-Kreuzaltar des Klosters gekauft hatte, angewiesen.? [Quelle: Hrsg. Klaus Conrad, Preußisches Urkundenbuch Bd. V , S. 326 / 327]

Der Betrag von 10 Mark ist in dieser Zeit eine beachtliche Summe und stellt den Gegenwert von zwei Arbeitspferden oder einem Kriegshengst für etwa sieben bis acht Mark und mehr dar. In der heutigen Kaufkraft gerechnet könnte es der Wert eines Mittelklassewagens sein. Freiwillig und aus Glaubensgründen hat Marcus diese Spende sicher nicht geleistet.
Es ist anzunehmen, daß Macus sich strafbar gemacht hatte und daß diese gekauften Messen ein Teil einer Sühne war. Hatte Marcus einen Kontrahenden im Zweikampf getötet ?

In den Kopenhagener Wachstafeln [Quelle: G.v.Buchwald, Die Wachstafeln der Grossen Königlichen Bibliothek zu Kopenhagen, in Zeitschrift des Westpreußischen Geschichtsvereins, Bd.4, Danzig 1881 , S.59] erklärt der Autor die Hintergründe und Zusammenhänge von Gerichtsurteilen, die er in großer Zahl auf den Wachstafeln vorfand, auf denen die Urteile der Richter und Schöffen aus dem Bereich Putzig bei Danzig aufgetragen waren. Unter vielen anderen bespricht Buchwald das Urteil des Schöffengerichts über Gneomir von Crokow aus dem Jahr 1384, der einen Totschlag an dem Michael von Schlawschin begangen hatte. "Ein Totschlag ist fast nur durch Abgaben an eine Kirche geahndet worden".
Gneomir mußte auf Grund eines Vergleichs mit den Angehörigen des Getöteten einen Stein Wachs und vier Ellen Gewand (Tuch zum Altar) an eine Kirche geben, er sollte 6 Seelenmessen lesen und 9 Mal läuten lassen, wofür 30 Mark Pfand von ihm gesetzt wurden. Milder gingen Strafen aus, sobald sich die Übeltäter ihrer Kirche selbst öffneten (in mynes heren gnade geben). Buchwald fand hierzu Gerichtsentscheidungen, in denen die Täter für einen Totschlag nur 10 Mark zahlen mußten. Im Jahr 1881, der Zeit Buchwalds waren 10 Mark des Mittelalters ein Wert von 560 Mark.

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2. Die Geschichte vom Bau der Schutzmauer um die Burg Kischau

Stiborius de Clincze (Stibor de Klie(n)cz) ist im Jahre 1408 im Buch des Tresslers (Schatzmeister) des Deutschen Ordens auf der Marienburg verzeichnet. Er wurde vom Ordenshaus mit 8 "mark" bedacht. Er leistete die "besten dyenste", er hatte also auf seinem Dienstgut "preußisches Recht". Das setzt ein verhältnismäßig großes Landgut voraus. Er bekam das Geld für seine "holfe umb Kyschaw" (Hilfe für Kischau), d.h. vermutlich für jahrelang geleistete Burgenschutzdienste beim Bau der Mauer um die kleine Burg Kischau (Kyschaw ). Der Bau der Schutzmauer um Kischau (Kyschaw) Kr.Berent begann im Jahr 1399 und dauerte 10 Jahre. Der Burgenschutzdienst ist nach dem Bau des Burggrabens 1409 beendet. Im Tresslerbuch sind ab 1399 alle Ausgaben für die Schutzmauer um Kischau notiert worden, von der Einrichtung neuer Ziegelscheunen (Ziegeleien) bis zum Kauf und Transport von Holz und Nägeln aus Danzig. Da während des Bauens die Tore der Burg offen standen, wurde für die ganze Zeit ein bewaffneter Schutz durch die Ordensherren angeordnet. Durch das Land zogen immer wieder bewaffnete Horden und Räuberbanden, die die Bewohner der Burg und die Bauern der näheren Umgegend überfielen und beraubten. Die Lehnsnehmer auf den Dienstgütern des Deutschen Ordens hatten diese Schutzdienste zu leisten, in Rüstung und zu Pferd mit leichtgerüsteten und berittenen Leuten von ihren Gütern. Leider konnten sie sich in dieser Zeit nicht ausreichend um ihre landwirtschaftlichen Angelegenheiten kümmern. Die Ernten waren mager, die übrigen Abgaben an den Orden konnten nicht ordnungsgemäß geleistet werden. Der Schatzmeister zahlte also einen finanziellen Ausgleich an alle in der Gegend um Kischau in der Vogtei Dirschau am Burgenschutzdienst beteiligten Lehnsnehmer.

Ebenso wie Stiborius hat auch Ludeken (der kleine Ludwig) von Clincz am Burgenschutzdienst teilgenommen, auch er erhält 8 "mark" vom Tressler. Desweiteren taucht an anderer Stelle im Kassenbuch des Tresslers im Jahr 1408 der Peter von Clinczh auf, er bekommt vom Schatzmeister des Ordens 2 "mark", ein Grund dafür wird nicht angegeben. Der Text lautet: ".. item 2 m Peter von Clinczh im gbite zu Dirssow gegeben; Heynrich Bayszen his am dinstage zu ostern. item 4 m. Gabriel von Russczin im gbite zu Danczk gegeben; .." [außerdem 2 Mark an Peter von Clinczh im Gebiet von Dirschau gegeben; Heinrich von Baisen seines am Dienstag nach Ostern; außerdem 4 Mark an Gabriel von Russoczin im Gebiet von Danzig gegeben;]

Hat auch Peter am Burgenschutzdienst teilgenommen ? Er könnte der Sohn des Stiborius oder des Ludeken sein und seine Verluste in den 10 Jahren des Dienstes waren nicht so hoch.
[Quelle: E.Joachim, Hrsg., Das Marienburger Tresslerbuch der Jahre 1399 - 1409, Königsberg 1896 S. 477/78; 485 ; J.Voigt, Gesch.Preußens Bd. VI, S. 668 , über den Burgenschutzdienst -)

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3. Von der drohenden Exkommunizierung

Über ein weiteres Ereignisse zu Stiborius ist zu berichten - über die drohende Exkommunizierung:
Stibor de Klie(n)cz ist 1419 an einer Auseinandersetzung mit dem Bischof Johann von Leßlau beteiligt, der entgegen dem vom Orden eingeführten Brauch einen ".... Zehnt bei den Lehnleuten und ihren Bauern ..." eintreiben lassen will, als weitere Reparation für die durch den Krieg 1410 an seinem Besitz erlittenen Schäden. Das Landgut des Stiborius scheint in der Zwischenzeit vom Deutschen Orden an den Bischof übertragen worden zu sein. Solche Übertragungen sind als Reparationen des Ordens an die Geistlichen Lehnsherrschaften durchgeführt worden. Der Bischof von Leßlau fordert am 3.3.1419 die Geistlichkeit im Dekanat Dirschau auf, zwölf Lehn­leute, darunter Stibor de Klie(n)cz, Kirstan von Garczin, den Richter Oswald von Elnisch und dessen Bruder Bar­tholomäus sowie Johann de Nedamo (Nedemaw,Niedamowo) , zu exkommunizieren, weil sie ihm den Zehnt verweigerten. Erst nach jahrelangem Streit mußte der Bischof seine Geldforderungen aufge­ben, da ein Gericht befand, daß seine Forderungen zu Unrecht bestanden.
(Quelle: E.Joachim / W.Hubatsch, Ordinis S.M.Th., 2924 - 2940 , S.184 ; J.Voigt, Gesch.Preußens Bd.VII, S. 358, 359)

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4. Warum muß Paul von Klincz nach Konstanz fliehen ?

Paul von Klincz, am 27.Nov.1417 : Es ergeht ein Schreiben des - "..... Sigismund, Römischer König, an Hochmeister Michael Küchmeister: Bitte um Geleit nach Preußen für Iacob von Lockoczin und Paul von Klincz, die an einem gewissen Boguslaw in Preußen Totschlag verübt haben und sich nun mit den Verwandten auseinandersetzen wollen. Constanz, am Samstag nach Catharina".

Aus dieser Nachricht geht hervor, daß Paul aus Preußen, Teilgebiet des Deutschen Ordens fliehen mußte, weil er mit einem gewissen Jakob einen Totschlag verübt hatte. In den Jahren 1414 bis 1418 fand in Konstanz das große Konzil statt. Alle großen Persönlichkeiten der Christenheit waren in der Stadt versammelt.
Es sollen sich außer dem Kaiser Sigismund fast alle Kirchenfürsten, Papst Johannes XXIII., die meisten Reichsfürsten, ein zahlreicher Adel, die Gesandten aller katholischen Könige, 3 Patriarchen, 33 Kardinäle, 47 Erzbischöfe, 145 Bischöfe, 124 Äbte, 750 Doktoren, 18 000 Priester und Mönche sowie unter einer großen Menschenmenge auch 700 Frauen und 346 Schauspieler und unzählige Gaukler im Laufe der vier Jahre in Konstanz aufgehalten haben.
Die Einwohnerzahl von Konstanz soll 50 000 gewesen sein, die Zahl der Besucher war wohl das Dreifache. Hierhin flüchteten Paul und Jakob nach dem Totschlag sicherlich unter zwei Aspekten - sie bewegten sich weitgehend annonym und sie sahen die Chance, mit einem Troß rückreisender Würdenträger unbehelligt nach Preußen zurückzugelangen.
Wie in den Gerichtsurteilen der Kopenhagener Wachstafeln zu erkennen ist, war es möglich, durch einen Vergleich mit der Familie des Opfers, durch Zahlungen an die Familie und an eine Kirche, die Tat zu sühnen. Es kann also davon ausgegangen sein, daß der Hochmeister Michael Küchmeister im Jahr 1417 in Konstanz weilte und die beiden Sünder hofften, im Geleit und Schutz des Hochmeisters oder seiner Brüder auf die Reise zurück zur Marienburg mitgenommen zu werden.
Ihre Bitte trugen sie jedoch nicht dem Hochmeister persönlich vor, sondern sie baten am Hof des Kaisers Sigismund um Vermittlung. Ob ihrer Bitte entsprochen wurde, ist nicht überliefert. Es konnten keine weiteren Nachrichten über Paul gefunden werden.
(Quelle: E.Joacim/W.Hubatsch, Ordinis S.M.Th., 2603 - 2618, S. 163 [Reg.Altmann I Nr. 2705] ; Meyers Konversations-Lexikon, 5.Auflage, X.Bd., Leipzig 1895, S. 499)

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5. Die Adligen der Vogtei Dirschau treten wieder aus dem "Preußischen Bund gegen Gewalt"

Steffel von Cleynsch - am 28.9.1452 treten Steffel und Jocob von Cleynsch aus dem "Preußischen Bund gegen Gewalt" aus, mit ihnen der Vogt zu Dirschau (der von Querenfurt, vogt zu Derssaw) und zahlreiche andere Adlige des Landes. Dieser Bund hatte folgenden Hintergrund:
Die Übergriffe von Seiten einiger An­gehöriger des Ordens gegenüber den Bewohnern des Landes hatten im Lauf der Jahre dramatische Ausmaße angenommen, was vom erstarkten Selbstbewußtsein der einheimischen Herren nicht länger hingenommen wurde.
Nach der verlorenen Schlacht bei Tannenberg 1410 mußte der Deutsche Orden den Ständen sowie den großen und kleinen Städten mehr Mitspracherecht einräumen. Nachdem in den bis dahin vergangenen 100 Jahren in Pommerellen hauptsächlich die deutschen Ritterbrüder, die vom Deutschen Orden laufend ins Land geholt worden waren, in den Ständeversammlungen auftraten, durfte nun auch der "inzwischen eingeborene" Landadel seine In­teressen in den Preußischen Ständeversammlungen vertreten. Um gegen die Willkürherrschaft etwas zu un­ternehmen, wurden vor allem auf Betreiben der "Eidechsengesellschaft" (die schon längere Zeit in Opposition zum Deutschen Orden stand) aus dem Culmer Land die Städte und Stände davon überzeugt, daß die Organisation von Widerstand mit Hilfe der Gründung eines Bundes gegen Gewalt, eben dieses "Preußischen Bundes", die Macht des Deutschen Ordens beschneiden könnte.
Aber Gewalt und Machtmißbrauch gab es genauso von seiten des Preußischen Bundes. Der Orden versuchte daraufhin, Besserung der Zustände herbeizuführen und durch geschickte Verhandlungen und Überredungskünste Städte und Stände zum Austritt aus dem Bunde zu bewegen. Das gelang jedoch nur zu einem Teil. Steffen von Clynsch bekräftigt seinen Austrittswunsch noch einmal in einer Urkunde vom 26.4.1453.
( Quelle : M.Toeppen, Akten der Ständetage Bd.I, S. XIII ; Bd. III S. 653 )

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6. Die Geschichte vom nächtlichen Überfall auf das Landgut Suzemin bei Rautenberg

Leonardus Klynski auf Rautenberg, der Stammvater der altpreußischen Adelsfamilie Klinski in Pommerellen, wird 1533 in der "Geschichte der Preußischen Lande Königlich-Polnischen Antheils" erwähnt. Dieses Dokument in lateinischer Sprache stellt eine Eingabe der Preußischen Stände an den polnischen König dar, in der ein Überfall polnischer Adliger auf ein preußisches Landgut beklagt und in der um Gerechtigkeit gebeten wird.

Der übersetzte Text lautet folgendermaßen:
"Anklagend beschwert sich der Adlige Matthias de Renglyn, auf welche Weise einige Adlige aus Polen, namentlich genannt Sigismundus Grotzensky , Albertus Szedlezky, Matthias Glysczensky und sein Bruder Jaco­bus, Matthias Ostrofsky, zusammen mit ihren Anhängern und Komplizen, alle zusammengerechnet ungefähr 50 bewaffnete Reiter, gewalttätig und zur Nacht gekommen sind und sein Landgut Szyntzimyn [Suzemin, d.Verf.]überfallen haben, und nachdem sie dort viel Gewalt und Willkür geübt hatten und vier seiner Bauern geraubt und weggeführt haben, mit 4 Rindern, 2 Pferden , einer Kuh, außerdem einigen Schafen und Hausgeräten, ebenso einige Säcke, die mit Hafer gefüllt waren, was alles eben diesem Matthias de Renglyn gehörte.
Dies alles belegte er gerichtlich vor dem Richter und den Schöffen, die zum Gebiet des Districtes Dirschau gehören, Bartholomaeus Baltzer, Benediktus Stekelinsky, Johannes Zuchansky und Simon [Baltzer, d.Verf.], vor den Freien [liberos, d.Verf.] und den Bewohnern des genannten Ortes Szytzimyn, vor Leonardo Klynsky und vor Stanislaus Topolinsky de Borsechow [den Nachbarn, d.Verf.].
So bittet also der obengenannte Matthias de Renglyn demütig, Ihre Königliche Majestät möge geruhen, als Mittlerin von Königlicher Gerechtigkeit und Strenge, die Gewalttäter und nächtlichen Entführer seiner Bauern unter schwerste Strafe zu stellen, daß sie vor allem jene entführten Bauern, das Groß- und Kleinvieh und jene Hausgeräte ihm zurückgeben und sie ordentlich und tatsächlich ins Landgut zurückführen.
Wenn aber jene Adligen, die nächtlichen Räuber, einen Rechtsanspruch auf die genannten Bauern und eine Beschwerde gegen Matthias de Renglyn haben, so mögen sie das darlegen und Matthias anklagen, vor dem obersten Richter, dem Palantin von Pomeranien, der bereit ist, einem jeden Kläger Recht und Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen."
(Quelle: G. Lengnich, "Geschichte der Preußischen Lande Königlich - Polnischen Antheils" Bd. I Documenta S.136, Dokumente aus den Ständeversammlungen und Landtagen während zwei Jahrhunderten .)

Die Landgüter Suzemin, Miradau (Miradowo), Rautenberg (Radzieiow), Stecklin und Borsechow (Bordzichow) liegen im engsten Umkreis zusammen und gehörten zum Kirchspiel Hoch Stüblau im Kr. Preußisch Stargard.
Leonardus Klynski de Rautenberg / Radieiow war demzufolge mit Matthias de Renglyn auf Suzemin / Sucumin und Stanislaus Topolinsky de Borsechow / Bordzichow Mitglied der Preußischen Stände und in dieser Funktion reichten sie diese Eingabe dem polnischen König Sigismund III. ein.
Ob den Beschwerdeführern Gerechtigkeit gewährt wurde, ist nicht bekannt. Dieser Raubüberfall ist in den Ständeakten nicht wieder erwähnt worden.

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7. Die Geschichte um die Absetzung des Abtes Christoph Klinski

George Klinski von Rautenberg, um 1560 - 1631, ist eine zentrale Person im Kampf um die Privilegien der Preußen in Pommerellen gegen die Bestrebungen des polnischen Königs, die von ihm mit dem Vertrag von Lublin 1569 endgültig eingenommenen Gebiete zunehmend zu polonisieren.
Die Person des Georg Klinski taucht mehrmals in den bearbeiteten Dokumenten des G.Lengnich im IV.Band auf; wiederholt geht es um die Verteidigung der Rechte der Preußen, die verletzt werden.
So wird es auch berichtet aus dem Jahr 1590. Nachdem er im Jahr 1585 als Coadjutor ( Koadjutor, Coadjutor - Beistand bzw. kurzzeitiger Vertreter für den regierenden Bischof ) für das Kloster Pelplin bestimmt worden war, wurde sein Vetter Christoph, Sohn seines Onkels Christoph ( Starost/Statthalter von Roggenhausen), als zukünftiger Abt vorgesehen. Die Voraussetzung für das Amt des Coadjutors war, daß George Klinski ein geborener Preusse war. Eine Voraussetzung für die Übernahme des Amtes eines Abt's war bis dahin ebenfalls die Zugehörigkeit zu den "geborenen Preußen".
Als aber nach dem Tode des Abtes von Pelplin, Leonard Rembowski, am 27. November des Jahres 1590 Georgs Vetter Christoph dieses Amt antreten will, wird ein gewisser Pole Kretkowski dem Christoph Klinski vorgezogen. Das verletzt das Recht der Preußen auf Besetzung dieses Amtes. Während der Einsetzung des Polen als Nachfolger des verstorbenen Abtes im Kloster Pelplin besetzte George Klinski von Rautenberg mit etlichen Soldaten das Kloster und verhinderte somit vor­erst die Amtsübernahme des Kretkowski.

Bei G. Lengnich wird berichtet, daß George Klinski am 29. November 1590
" ... sich durch die Hilfe etzlicher Soldaten, bey nächtlicher Zeit, des Klosters gewaltsamer weise bemächtiget und es dermassen besetzet, daß er weder die Bischöflichen Commissarien, auf die zur Wahl bestimmte Zeit, zu den Mönchen hinein, noch diese zu jenen hinaus lassen wollen. Zwar suchet sich Klinski mit der Coadjutorie, die König Stephanus bestätiget, zu schützen, sie wäre aber nunmehro von keiner Gültigkeit, weil er sie dem Bischofe, um sie vermöge den Rechten kräfftig zu ertheilen, zu gehöriger Zeit aufzuzeigen verabsäumet, .... . Daß aber der König an des­sen Stelle einen Polen vorgeschlagen, sollte die Preussen in keine Bewegung setzen, weil ein blosser Vorschlag keinen Abt machete, überdem es nichts neues wäre, daß nicht nur Polen, die mit den Preussen eines Herrn Unter­sassen seynd, sondern gar Teutsche, Frantzosen und andere Auswärtige, denen Klöstern in Preussen als Äbte vorständen."

Die Angelegenheit des preußischen Abtes Christoph kommt immer wieder auf den Ständeversammlun­gen und auf dem Reichstag vor dem König zur Sprache. Ein Schriftstück wird angefertigt, das dem König vorgelegt werden sollte mit einem Zusatz, daß der Coadjutor George Klinski, ".... besonders da er ein Landes-Einzögling war, bei der Folge zu schützen, ..." sei.
In einer Verteidigungsrede des Georg vor der polnischen und der preußischen Landstube für das Recht seines Vetters auf das Amt des Abtes in Pelplin wird ihm erwidert, er sei nicht der rechte Fürsprecher und mache sich verdächtig, da er der Evangelischen Religion zugethan wäre, ja ein Kötzer (Ketzer) sei.

Das Kloster wurde auf Anweisung des pommerellischen Wojewoden Christoph Kostka (- die Kostka waren Einzöglinge aus Polen , seit 1470 in Preußen, die großen Einfluß in Pommerellen errangen.) von polnischen Soldaten eingenommen und es wurde geplündert. Das war am 1. September 1592. Der nur ein Jahr und neun Monate amtierende Abt Christoph Klinski wurde hinweggeführt und ins Gefäng­nis geworfen.
Erst nach der Wahl des neuen Abtes Nikolaus Kostka (ein naher Verwandter des Wojewoden Kostka ! ) am 27. Oktober 1592, die auf Weisung des polnischen Königs Sigismund III. geschah, wurde Christoph auf Drängen der Preußischen Stände aus der Haft entlassen und er begab sich nach Polnisch Crone, wo er zum Prior ernannt wurde. Erst nach Beendigung der Amtszeit des Kostka, im Jahr 1610, wurde wieder ein Preuße, Felix Koss, als Abt im Kloster Pelplin eingesetzt.
(Quellen: G.Lengnich, Bd. IV S. 56 und 121; Lengnich, Bd. IV S. 107
Lengnich, Bd. IV S. 109
Lengnich, Bd. IV S.117 Lengnich, Bd. IV S. 148)

Der Kampf des Christoph Klinski um das Amt des Abtes in Pelplin dauerte von 1592 bis 1618, ganze 26 Jahre. Bei der Amtsaufnahme des Preußen Felix Koss im Kloster Pelplin im Jahr 1610 lehnte man Christoph Klinski ein weiteres Mal ab mit dem Hinweis, er hätte zu spät seine Ansprüche bei Hofe angemeldet. Christoph bat den Abt Felix um Wiederaufnahme in den Konvent und er durfte den ersten Platz nach dem Abt einnehmen. Ab 1614 bis 1619 wird er in verschiedenen Kirchen in der Diäzöse Posen notiert, in Neuzelle in der Lausitz, im Kloster Sulejow und als Präpositus in der Kirche Mogielnica (beides südlich Warschau / östlich Lodz gelegen). Im Jahr 1618, als ein weiterer Preuße, Leonhard Rembowski d.J. zum Abt bestellt wird, verzichtet Christoph im Vorfeld auf seine alten Ansprüche.

An all diesen Orten hat Christoph den Siegelabdruck seines Wappens hinterlassen. Es ist der Schafbock im Schild, am Unterkörper und an den Beinen geschoren, an den Seiten Blutflecken - damit wollte der vom polnischen König um sein Recht gebrachte ehemalige Abt von Pelplin seine Opferrolle symbolisieren: "Um einen Teil seines Lebens gebracht oder geschoren, im Dienst für Gott und die Kirche geblutet". In der Kathedrale des Klosters Pelplin fehlt sein Name an der Wand zwischen den Namen der anderen Äbte vor und nach seiner kurzen Amtszeit. Seine letzte Erwähnung findet sich 1619 im Kloster Sulejow, sein Sterbedatum ist unbekannt.
(Quelle: R.Frydrychowicz, Kloster Pelplin, 1905, II. Teil, S. 95) S. 95 ; G. Lengnich, Geschichte, Bd. IV;)

Die ganze Problematik um den abgesetzten Abt von Pelplin war ein Teil der Gegenreformation in Pommerellen.
Eine große Anzahl altpreußischer und deutscher Einzöglingsfamilien neigten sich der Lehre Luthers zu und bekannten sich offen dazu. Sie wurden jedoch auf den Landtagen von den polnischen Landboten ange­griffen. So werden z.B. Johann von Schortz und Achatius von Jatzkau als Haeretiker bezeichnet, als Abtrünnige.
Im Jahr 1594 versuchen die Evangelischen, zu mehr Anerkennung zu gelangen. Bei Lengnich werden mehrere Adelsfamiliennamen genannt, Altpreußen, Preußen bzw. Pommerellen mit deutschen Vor­fahren. Es werden als Evangelische erwähnt: "Bersewitz, Latalski, Konarski, Baysen, Ostrometzki, Dorpowski, Isbitzki, Elsanowski, Schaken, Brand, Zehmen, Weiher, Machowitz, Klinski, Selislau, Krokau und andere mehr." (Quelle: G.Lengnich, Bd. IV S. 191)

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8. Die Geschichte vom Streit um Kl. Böhlkau im Domänen-Amtsbezirk Carthaus 1785 bis 1812

Bei dieser Geschichte geht es um die Schilderung der Umstände eines Gerichtsverfahrens, in welchem mehrere Nachfahren des George Klinski von Rautenberg († 1631) ab dem Jahr 1780 / 84 versuchten, ihre Erbansprüche gegen die Einziehung eines " herrenlosen Gutes in den Königlichen Fidei" [ Erbgüter der Krone, d.Verf.] durchzusetzen.
Das Verfahren der Enteignung dauerte etwa von 1784 bis 1812, also mindestens 28 Jahre.
Der Historiker Ketrzynski hatte, vermutlich um die Jahre 1880/90 herum, im Dominikaner Kloster zu Danzig das Manuskript dieser Gerichtsakte aufgefunden und behalten. Es war eine Abschrift für das Kloster aus dem Jahr 1820, das auf acht engbeschriebenen Seiten den gesamten Vorgang dieses Gerichtsverfahrens wiedergibt und das endgültige Urteil mitteilt. Das Original der Abschrift in deutscher Sprache (Sütterlin) befindet sich im Nachlaß des W.v.Ketrzynski im Ossolineum in Breslau/Wroclaw. Es sind sechs Parteien, die gegen die Enteignung bzw. Einziehung klagen:

  1. die Gebrüder Johann Jacob v. Klinski zu Zodygi, Rittmeister des Wittkomerzkischen (Wittkomirschen) Kreises im Russischen Lithauen und des Leutnants Christoph Faustin v.Klinski zu St.Petersburg;
  2. die Gebrüder Adalbert und Ignatz v.Klinski zu Kl. Kelpin [später Adalbert v.Rautenberg-Klinski und Ignatius v.Rautenberg-Klinski, bis 1784 auf Niedamowo, d.Verf.];
  3. die Geschwister Peter, Vincent und Ignatz v.Klinski, ingleichen der Josepha verehelichte v.Dobrska auf Kl.Racz; vertreten durch den Vater Joseph v.Klinski [stammend von Niezorowa bei Czersk, d.Verf.];
  4. der Nachfahre der Agatha v.Karwosiecka geb. v.Klinska;
  5. der Rittmeister und Leutnant v.Poblocki, Nachfahre der Anna v.Poblocka geb. v.Klinska;
  6. der Johann v.Poleski, der keine näheren Unterlagen über seine Abstammung von dem George v.Klinski beibrachte.

Das Wichtige und Interessante in dieser Gerichtsakte ist der Versuch der Kläger, ihre Abstammung nachzuweisen, dabei zeichneten sie die Genealogie der Familie bis zu Georg Klinski sen. Nach.
Der Hintergrund dieses Gerichtsverfahrens liegt im Jahr 1685. Es starb der letzte vollständige Besitzer des Gutes Kl.Böhlkau, Jacob v. Klinski (1608-1678). Er hatte das Gut im Jahr 1631 von seinem Vater, George v. Klinski jun. nach dessen Tod geerbt. Da das Anwesen im Jahr 1685 völlig überschuldet war, schlug der Sohn des Jacob, Johann v. Klinski das Erbe aus. In den Jahren 1692 bis 1700 und 1711 erwarb das Dominikaner Kloster zu Danzig sämtliche Rechte an dem Gut von den Gläubigern, bei denen Jacob v. Klinski die hohen Schulden hinterlassen hatte. Nachdem König Friedrich II. von Preußen im Jahr 1772 im Zuge der Ersten Polnischen Teilung das Land Pommerellen in Besitz genommen hatte, säkularisierte er den größten Teil der überaus zahlreichen katholischen Kirchen- und Klosterbesitzungen, die er den Erbgütern der Krone einverleibte.
Zu diesen Gütern zählte auch das Gut Kl. Böhlkau und man bezeichnete es als "herrenloses Gut", bis sich die Nachfahren des früheren Eigentümers George v. Klinski jun. meldeten. Es kam zu Prozessterminen 1785, 1791 und 1793, es gab weitere Anhörungstermine 1806 und 1808.

Das Urteil erging am 9. Juli 1812 und darin heißt es unter anderem:
" [ ..... ] das das im Domainen Amt Carthaus gelegene Gut Kl.Böhlkau als ein herrenloses Gut dem Königlichen Fidei zugesprochen hat und das Dominikaner Kloster in Danzig für ..... zu erklären, [ ..... ], demzufolge dafür die obengenannten Erben des Jacob v. Klinski mit allen ihren Ansprüchen an dem Gut Kl.Böhlkau abzuweisen und denselben damit ein ..... Stillschweigen aufzuerlegen, die Kläger auch die Kosten des Prozesses allein zu tragen [ .... ]."

Die Anspruchsteller A aus Litauen bzw. St.Petersburg behaupteten, Enkel des Johann v.Klinski zu sein. Sie reichten keine Nachweise ihrer Abstammung ein und wurden somit abgewiesen.
Es existierte zu Beginn des 17. Jahrhunderts und im 18. Jahrhundert eine polnisch / russische Adelsfamilie Klinski, die erstmals 1641 bei S. Okolski erwähnt wurde: Daniel Klinski, miles, zeitweise in Finnland bzw. Schweden, in der Wojewodschaft Kiew nachgewiesen. Sein Wappen "Swiat" (Weltkugel) zeigt die Variation eines Patriarchenkreuzes (der untere von zwei Querbalken ist der kürzere), auch dem russisch-orthodoxen Kreuz ähnlich, stehend auf einer Weltkugel.
Dieser Familie des Daniel werden zugeordnet eine Barbara Klinska, Ehefrau des Jan Aksak, Landrichter in Kiew 1610; eine Dorota Klinska, Ehefrau des Wojciech Jezewski, Truchseß in Wittkomierz in Litauen 1720; ein Johann und ein Peter, die 1763 dem Litauischen Adel angehören. Dieser Johann Klinski wird 1770 auch als Landregent in Litauen erwähnt. ( Quelle: S.Uruski "Familienwappen des polnischen Adels", Warszawa 1909, Nachdruck Poznan 1996, Bd.VI, S. 392 ) Es kann als sicher angenommen werden, daß Antragsteller A Johann Jacob und Christoph Faustin v.Klinski aus der russisch / polnischen Adelsfamilie Klinski kam und nicht aus Preußen stammten.

Die Kläger E und F waren Nachfahren des Jacob v. Klinski bzw. der Schwestern des Johannes v. Klinski. Die Argumente des Gerichts gegen einen Anspruch der Kläger bezogen sich jedoch alle auf den Erbverzicht des Johannes.

Anders lag der Fall bei den Klägern B, C und D. Sie bezogen sich auf ihre Erbansprüche aus den Anteilen an dem Gut über den gemeinsamen Vorfahren Stanislaus Franciscus (1606-1682) Bruder des Jacob, der ein Sohn des George v. Klinski jun. war, ein Enkel des George v. Klinski sen. und dessen Ehefrau Anna, die Erbanteile an Kl.Böhlkau hatte und die für die Nachfahren durch die Ereignisse des Verkaufs an das Dominikaner Kloster nicht verfallen sein konnten.

Die von den Klägern B, C und D beigebrachten Beweise, Abschriften aus dem Kirchen-Inventarium zu Niedamowo, Auszüge aus den Schöffenbüchern zu Berent, wurden vom Gericht zurückgewiesen mit der Begründung, " ... die Abschriften des Probstes in der Kirche könnten von den Klägern in ihrem Sinne beeinflußt sein, die Auszüge aus den Schöffenbüchern würde man nur im 'Original' akzeptieren und zudem könne sich der Stadtschreiber damals mit den Daten oder den Namen auch geirrt haben".

Zusammenfassend ist hierzu zu bemerken, daß die Aufzeichnung der Vorfahrenschaft in der Familie von Klinski, die Rückverfolgung des Erbgangs von Adalbert v. Klinski, später Domherr, und seinem Bruder Ignatius v. Klinski bis zu George v.Klinski sen. eine der wichtigsten Grundlagen für die Geschichte und die Genealogie der Familie ist.

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